Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
16. März 1976
§ 43
§ 43 – Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Sie bestimmen auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat.
Kurz erklärt
- Die Steuergesetze legen fest, wer die Steuerschuld hat.
- Sie bestimmen auch, wer Anspruch auf eine Steuervergütung hat.
- Es wird geregelt, ob jemand anderes die Steuer für den Steuerschuldner zahlen muss.
- Die Gesetze definieren die Verantwortlichkeiten im Steuerrecht.
- Dritte können unter bestimmten Bedingungen für den Steuerschuldner zahlen.