Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 16. März 1976
§ 43

§ 43 – Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger

Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Sie bestimmen auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat.

Kurz erklärt

  • Die Steuergesetze legen fest, wer die Steuerschuld hat.
  • Sie bestimmen auch, wer Anspruch auf eine Steuervergütung hat.
  • Es wird geregelt, ob jemand anderes die Steuer für den Steuerschuldner zahlen muss.
  • Die Gesetze definieren die Verantwortlichkeiten im Steuerrecht.
  • Dritte können unter bestimmten Bedingungen für den Steuerschuldner zahlen.